Wichtig: Bitte beachten Sie zusätzlich die Kinderseiten "Was bringe ich mit?" und "Was lasse ich zuhause?"!
Die Freizeit beginnt am Samstag ab 9 Uhr und endet Montags, nach Beendigung der Abschlussveranstaltung!
1. Freizeit- und Reisebedingungen
Diese können Sie sich als PDF anzeigen lassen: [Hier]
2. Bankverbindung
Bekommen Sie per E-Mail.
3. Erziehungsberechtigung
Für die Dauer der Freizeit übernimmt die Leitung des Pfingstzeltlagers oder deren Stellvertreter die Erziehungsberechtigung der Kinder.
4. Freie Zeit
Die Kinder bekommen zwischen den Programmpunkten freie Zeit zur persönlichen Gestaltung.
5. Ton- und Bilddokumente
Alle beim Pfingstzeltlager aufgenommenen Ton- und Bilddokumente können ausschließlich zur Öffentlichkeitsarbeit der Ev. Jugend und Gemeindepädagogik im Kirchenkreis Simmern-Trarbach verwendet werden.
Aus logistischen Gründen kann kein Kind angemeldet werden, bei dem gegen diesen Punkt Einspruch erhoben wird!
6. Schadenshaftung
Jeder Schaden, den Ihr/e Kind/er verursacht, ohne Verschulden der Leitung, wird von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten getragen.
7. Krankheiten
Es dürfen nur Kinder angemeldet werden, die frei von ansteckenden Krankheiten sind.
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