Was muss ich beachten?

Wichtig: Bitte beachten Sie zusätzlich die Kinderseiten "Was bringe ich mit?" und "Was lasse ich zuhause?"!

 

Die Freizeit beginnt am Samstag ab 9 Uhr und endet Montags, nach Beendigung der Abschlussveranstaltung!

1. Freizeit- und Reisebedingungen

Diese können Sie sich als PDF anzeigen lassen: [Hier]


2. Bankverbindung

Bekommen Sie per E-Mail.

 

3. Erziehungsberechtigung

Für die Dauer der Freizeit übernimmt die Leitung des Pfingstzeltlagers oder deren Stellvertreter die Erziehungsberechtigung der Kinder.

 

4. Freie Zeit

Die Kinder bekommen zwischen den Programmpunkten freie Zeit zur persönlichen Gestaltung.

 

5. Ton- und Bilddokumente

Alle beim Pfingstzeltlager aufgenommenen Ton- und Bilddokumente können ausschließlich zur Öffentlichkeitsarbeit der Ev. Jugend und Gemeindepädagogik im Kirchenkreis Simmern-Trarbach verwendet werden.

Aus logistischen Gründen kann kein Kind angemeldet werden, bei dem gegen diesen Punkt Einspruch erhoben wird!

 

6. Schadenshaftung

Jeder Schaden, den Ihr/e Kind/er verursacht, ohne Verschulden der Leitung, wird von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten getragen.

 

7. Krankheiten

Es dürfen nur Kinder angemeldet werden, die frei von ansteckenden Krankheiten sind.

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